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Hauptstadt Litauens, Wilna, und das
umliegende Gebiet besetzte. Die Rechtsunsicherheit ist für jenes
„Zwischeneuropa“ damals noch kennzeichnend. Eine erste
Stabilisierung zeichnete sich durch Litauens Aufnahme in den
Völkerbund am 22. September 1921 ab, worauf die Anerkennung
der europäischen und
amerikanischen Staaten in diesem und dem nächsten Jahre folgte. Wenn daher in
der alliierten Mantel-Note vom
16. Juni 1919 deutlicher als im späteren Vertragstext selbst die
Abtretung des Memellandes damit begründet wird, Memel sei der einzige Zugang Litauens zum Meer,
so ist damals unter dem vorherrschenden polnischen Einfluß in Paris
anzunehmen, daß das „historische“ Litauen gemeint ist, das dem polnischen
Staat inkorporiert gewesen sei, mit anderen Worten: daß auch Memel
wie Danzig als Hafen einem großpolnischen Staat dienen
sollte. Dieser Argwohn war noch Anfang des Jahres 1923
in Litauen lebendig. So hat wohl auch die Besorgnis, dass die
Franzosen als Treuhänder des
Völkerbundes das von ihnen besetzte Memelgebiet an Polen geben
könnte, dazu beigetragen, auf eigene Faust vollendete Tatsachen zu
schaffen. Am 9. Januar 1923 erfolgte der litauische
Einmarsch und die Besitzergreifung dieses Gebietes. Das Deutsche
Reich war durch den gleichzeitig erfolgenden französischen Einfall in das
Ruhrgebiet, durch kommunistische Aufstände und durch den Währungsverfall
gelähmt. Das Internum eines alliierten-assozierten
Kondominiums hörte zugunsten der von Litauen in diesem Gebiet
beanspruchten Souveränität auf. Die Verantwortung dafür und für
alle Folgen lag gemäß Artikel 99 des Versailler Vertrags bei den
alliierten Hauptmächten. Die Zeit des Kondominiums
war dadurch bezeichnet, dass von vornherein die völkerrechtliche Stellung des
Memelgebietes eine durchaus andere gewesen ist, als die von Danzig. Die
bei Danzig vorhandene staatliche Existenz fehlte Memel; dieses
blieb ein
Staatsfragment. Der rechtliche Schutz lag nicht beim Völkerbund, sondern
war von den vier alliierten und assoziierten Hauptmächten abhängig.
Die weitere Verfügung über das Gebiet blieb den Alliierten
vorbehalten, so dass sich in den Jahren 1919—1923 eine unklare
Situation ergab. Der diplomatische Schutz ‘der Memelländer wurde
durch Frankreich wahrgenommen. Die interne Verwaltungspraxis hat
jedoch nach wie vor die Memelländer als Deutsche behandelt. |
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