Das

Memelland

1920 1939

und das Problem der

Minderheiten

VORTRAG

von Universitätsprofessor

Dr. Walther Hubatsch - Bonn

gehalten am 22. März 1964

in Oldenburg

Sonderdruck aus Nr. 10-13 /1964
des „Memeler Dampfbootes“,

der HEIMATZEITUNG aller Memelländer


Zwischen dem langgestreckten pommer­schen Meeressaum und dem kurischen Strand liegt an der mittleren Ostsee die reich gegliederte Küste Preußens. An ihren schön geschwungenen Nehrungsbögen hän­gen an den äußersten Enden zwei natür­liche Hafenplätze: Danzig und Memel. Als der Versailler  Vertrag dem preußischen Adler die FIügel beschnitt, wurden beide Seestädte vom Staatsgebiet abgetrennt. Sie fielen der zeitgebunden Doktrin zum Opfer, daß der Wohlstand einer Nation auf dem Seehandel beruhe, daß infolgedessen auch neugegründete Staaten einen freien Zugang zum Meer haben müßten; nicht in der vertragsmäßigen Form eines Freihafens, sondern in eigenem, ungeteiltem Besitz, mit vollem Verfügungsrecht. Darin äußert sich die Zeitströmung des imperialistischen Navelismus, wie sie in  England geläufig war und wie sie die Nordamerikaner zum ersten Mal gegenüber einer europäischen Nation im spanisch-amerikanischen Kriege 1898 durchgesetzt haben.

Der Artikel 99 des Versailler Vertrages von 1919 lautet: „Deutschland verzichtet zugunsten der alliierten  und assoziiertenHauptmächte auf alle Rechte und Ansprüche

auf die Gebiete zwischen der Ostsee, der in Artikel 28 des Teiles II (Deutschlands Grenzen) des gegenwärtigen Vertrages beschrieben Nordostgrenze Ostpreußens und den alten Grenzen zwischen Deutschlands und Russland. Deutschland verpflichtet sich, die Bedingungen anzuerkennen, welche die alliierten und assoziierten Hauptmächte in Bezug auf diese Gebiete, insbesondere über die Staatsange-hörigkeit der Einwohner, treffen werden.“ Der genannte Artikel 28 beschrieb umständlich die neue Nordost-Grenze Ostpreußens: von Schmalleningken in der Mitte des Memel -, Ruß und Skirwieth -Stromes über das Kurische Haff bis 4 km südlich Nidden; die Nehrung wurde durch die Trennungslinie der Kreise Memel und Fischhausen als neu Grenze durchschnitten. Die Artikel 331 und 342 brachten zusätzliche Bestimmungen über die Internationalisierung der Verwaltung des Memelstromes.

Soweit die Versailler Bestimmungen. Sie sagten nur nichts darüber aus, wer die begünstigte Macht, die Nutznießerin der abgetretenen Gebiete sein sollte. Ein litauischer Staat im rechtlichen Sinne existierte zur Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses noch nicht. Litauen, zwar im Frieden von Brest Litowsk am 3. März 1918 vom russischen Staatsgebiet gelöst, hatte sich bereits am 16. Februar desselben Jahres und unabhängig erklärt und durch seine provisorische Regierung am 11.Juli das konstitutionelle Königtum Litauen ausgerufen. Die Krone wurde den Herzog von Urach als Mindaugas II. angeboten, der jedoch auf mancherlei Widerstände traf, bis zum November, als man sich für die Staatsform der Republik entschied. Dann wurde auch Litauen in den Strudel des Unterganges der Mittelmächte hineingerissen, aber durch die Hilfe deutscher Freiwilligentruppen vor der Roten Armee und damit der Wiedereinbeziehung in den russischen Staatsverband bewahrt.

Bei Unterzeichnung des Versailler Vertragens, an dem die Ostmächte nicht beteiligt waren, war die Zukunft Litauens noch ganz ungewiss und die politische Lage in Ostmitteleuropa noch durchaus labil. Erst fast ein Jahr später, am 15. Mai 1920, während des russisch-polnischen Krieges, wur­de eine litauische konstituierende Versamm­lung einberufen; im gleichen Jahr erfolgte im Vertrag mit der Sowjetrepublik Rußland die staatliche Anerkennung der litauischer Republik, während zu gleicher Zeit Polen mit bewaffneter Macht die eigentliche

 

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