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Das Memelland 1920
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1939 und
das Problem der Minderheiten VORTRAG von
Universitätsprofessor Dr. Walther Hubatsch
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Bonn gehalten am 22. März
1964 in
Oldenburg Sonderdruck aus Nr. 10-13 /1964 der HEIMATZEITUNG aller
Memelländer Zwischen dem
langgestreckten pommerschen
Meeressaum und dem kurischen Strand liegt an der mittleren Ostsee die
reich gegliederte Küste Preußens. An ihren schön geschwungenen
Nehrungsbögen hängen an den äußersten Enden zwei natürliche
Hafenplätze: Danzig und Memel. Als der Versailler Vertrag dem preußischen Adler die
FIügel beschnitt, wurden beide Seestädte vom Staatsgebiet abgetrennt. Sie
fielen der zeitgebunden Doktrin zum Opfer, daß der Wohlstand einer Nation
auf dem Seehandel beruhe, daß infolgedessen auch neugegründete Staaten
einen freien Zugang zum Meer haben müßten; nicht in der vertragsmäßigen
Form eines Freihafens, sondern in eigenem, ungeteiltem Besitz, mit vollem
Verfügungsrecht. Darin äußert sich die Zeitströmung des imperialistischen
Navelismus, wie sie in
England geläufig war und wie sie die Nordamerikaner zum ersten Mal
gegenüber einer europäischen Nation im spanisch-amerikanischen Kriege 1898
durchgesetzt haben. Der Artikel 99 des
Versailler Vertrages von
1919 lautet: „Deutschland verzichtet zugunsten der alliierten und
assoziiertenHauptmächte auf alle
Rechte und Ansprüche
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auf
die Gebiete zwischen der Ostsee, der in Artikel 28
des Teiles II (Deutschlands Grenzen) des gegenwärtigen Vertrages
beschrieben Nordostgrenze Ostpreußens und den alten Grenzen zwischen Deutschlands
und Russland. Deutschland verpflichtet sich, die Bedingungen
anzuerkennen, welche die alliierten und assoziierten Hauptmächte in Bezug auf
diese Gebiete, insbesondere über die Staatsange-hörigkeit der Einwohner,
treffen werden.“ Der genannte Artikel 28 beschrieb umständlich die
neue Nordost-Grenze Ostpreußens: von Schmalleningken in der Mitte des Memel
-, Ruß und Skirwieth -Stromes über das Kurische Haff bis 4 km südlich
Nidden; die Nehrung wurde durch die Trennungslinie der Kreise Memel und
Fischhausen als neu Grenze durchschnitten. Die Artikel 331 und 342
brachten zusätzliche Bestimmungen über die Internationalisierung der
Verwaltung des Memelstromes. Soweit die Versailler Bestimmungen. Sie sagten nur
nichts darüber aus, wer die begünstigte Macht, die Nutznießerin der
abgetretenen Gebiete sein sollte. Ein litauischer Staat im rechtlichen
Sinne existierte zur Zeitpunkt des Vertrags- abschlusses noch nicht.
Litauen, zwar im Frieden von Brest Litowsk am 3. März 1918 vom russischen
Staatsgebiet gelöst, hatte sich bereits am 16. Februar desselben Jahres
und unabhängig erklärt und durch seine provisorische Regierung am 11.Juli
das konstitutionelle Königtum Litauen ausgerufen. Die Krone wurde den Herzog
von Urach als Mindaugas II. angeboten, der jedoch auf mancherlei
Widerstände traf, bis zum November, als man sich für die Staatsform der
Republik entschied. Dann wurde auch Litauen in den Strudel des Unterganges
der Mittelmächte hineingerissen, aber durch die Hilfe deutscher
Freiwilligentruppen vor der Roten Armee und damit der Wiedereinbeziehung
in den russischen Staatsverband bewahrt. Bei
Unterzeichnung des Versailler
Vertragens, an dem die Ostmächte nicht
beteiligt waren, war
die
Zukunft Litauens noch ganz ungewiss und die politische Lage in
Ostmitteleuropa noch durchaus labil. Erst fast ein Jahr später, am 15. Mai
1920, während des russisch-polnischen Krieges, wurde eine litauische
konstituierende Versammlung einberufen; im gleichen Jahr erfolgte im
Vertrag mit der Sowjetrepublik Rußland die staatliche Anerkennung der
litauischer Republik, während zu gleicher Zeit Polen mit bewaffneter Macht
die eigentliche |